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   BVerfG, 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99   

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https://dejure.org/2000,4528
BVerfG, 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99 (https://dejure.org/2000,4528)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99 (https://dejure.org/2000,4528)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2000 - 2 BvR 2205/99 (https://dejure.org/2000,4528)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Kein Verfassungsverstoß durch Androhung der Abschiebung nach Jordanien trotz Abschiebungsschutz hinsichtlich des Irak für mit einer jordanischen Staatsangehörigen verheirateten irakischen Beschwerdeführer

  • Wolters Kluwer

    Irakischer Staatsangehöriger - Jordanische Staatsangehörige - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Ablehnung des Asylbegehrens - Abschiebungsschutz - Abschiebungsandrohung - Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung - Wilkürverbot - ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art 3 Abs. 3; GG Art 25; AsylVfG § 34; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 50 Abs. 4
    Irak, Jordanien (A), Verfolgungssicherheit, Abschiebungsschutz, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung, Jordanien, Willkürverbot, Gleichheitsgrundsatz, Weiterschiebung, Kettenabschiebung, Genfer Flüchtlingskonvention, Mindestgarantien, Zusicherung

  • Judicialis

    BverfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; AuslG § 50; ; AuslG § 50 Abs. 4; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 50 Abs. 3 Satz 2; ; AsylVfG § 34; ; AsylVfG § 34 Abs. 1 Satz 1; ; AsylVfG § 70 Abs. 1; ; GG Art. 25; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 25
  • NVwZ Beilage 2001, 25
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99
    Die Feststellung nach § 51 Abs. 1 AuslG, die nur eine relative Schutzposition verleiht (vgl. BVerfGE 94, 49 ), hindert den Erlass der Abschiebungsandrohung nicht, so lange diese sich an den Vorgaben der §§ 50 und 51 Abs. 4 AuslG orientiert (vgl. auch § 50 Abs. 3 Satz 1 AuslG, wonach das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 51 AuslG dem Erlass der Abschiebungsandrohung nicht entgegen steht).

    Daher ist bei einem Flüchtling, der den Status nach § 51 Abs. 1 AuslG genießt, die Androhung der Abschiebung in einen Drittstaat ausgeschlossen, in dem ihm die Gefahr der Überstellung an den Verfolgerstaat droht (vgl. BVerfGE 94, 49 ).

    Ob die Abschiebungsandrohung eine verbindliche Übernahmeerklärung des Abschiebezielstaats voraussetzt (so Marx, a.a.O., Rn. 14), ist zwar in Literatur und Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt (s. die Nachweise bei Marx, a.a.O.), wird aber jedenfalls nicht grundsätzlich von Verfassungs wegen gefordert (vgl. BVerfGE 94, 49 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99
    Die Verfassungsbeschwerde besitzt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99
    Aus den vorstehenden Erwägungen folgt ohne weiteres, dass auch ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 25 GG (vgl. BVerfGE 23, 288, 31, 145 jeweils mit weireren Nachweisen) nicht in Betracht kommt: Die Androhung der Abschiebung in den Drittstaat Jordanien verletzt hier - wie dargelegt - Art. 32 und 33 GFK nicht, so dass offen bleiben kann, ob es sich insoweit um allgemeine Regeln des Völkerrechts handelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - A 14 S 3083/96

    AuslG 1990 § 51 Abs 4 gilt nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch bei

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99
    Dieser gesetzlich verankerten Bezeichnungspflicht kommt Rechtsschutz verstärkende Wirkung zu: Sie soll dem Betreffenden bereits in einem frühen Stadium der Abschiebung in effektiver Weise die Möglichkeit eröffnen, der Frage nachzugehen, ob der ins Auge gefasste Zielstaat einer Abschiebung seinen Status nach § 51 Abs. 1 AuslG als politischer Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und insbesondere das in Art. 33 GFK verankerte Refoulement-Verbot beachten wird, um gegebenenfalls insoweit um gerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 1997, AuAS 1997, 115 ).
  • VGH Bayern, 23.09.2002 - 24 B 02.153

    Ausländergesetz; Ausweisung eines Asylberechtigten wegen Verurteilung n. d. BTMG;

    Die Ausweisung eines Asylberechtigten wegen einer Straftat ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch nach der des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7.3.2001 - 2 BvR 1459/99, NVwZ Beilage Nr. 1 6/2001 zu Heft 7/2001, 57/58; Beschluss vom 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99, NVwZ Beilage Nr. 1 3/2001 zu Heft 4/2001, 27/28; BVerwG - Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17.97, InfAuslR 9/98, 383 f.) grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
  • VG Karlsruhe, 07.07.2020 - A 9 K 4137/19

    Zuständigkeitsübergang bei Wegfall der Wiederaufnahmebereitschaft des früheren

    Zwar muss insoweit - anders als bei § 34a AsylG - die Bereitschaft des Zielstaates zur Rückübernahme der betroffenen Person nicht feststehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - juris; OVG SH, Urteil vom 30.04.2009 - 1 LB 21/05 - BeckRS 2009, 41553; s. a. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99 - NVwZ-Beil. 2001, 25 (26) = juris Rn. 5).
  • VG Oldenburg, 20.02.2003 - 12 A 4604/99

    Abschiebungshindernis; Bosniake; Bosnien-Herzegowina; ethnische Minderheit;

    Diesen Erfordernissen würde eine sich nur auf die Bezeichnung des Staates, in den der Kläger nicht abgeschoben werden darf - vorliegend Serbien und Montenegro - bezogene Teilaufhebung der Abschiebungsandrohung nicht hinreichend gerecht werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 1997 - A 14 S 3083/98 - AuAS 1997, 115; OVG Saarland, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 9 R 13/98 -, V.n.b.; VG Freiburg, Urteil vom 13. Juni 2001 - A 1 K 10803/97 -, V.n.b.; vgl. auch BVerfG (1. Kammer), Beschluss vom 27. Dezember 2000 - 2 BvR 2205/99 -, NVwZ-Beilage 2001, 25).
  • VG München, 12.12.2022 - M 25 K 19.33712

    Herkunftsland Afghanistan, Sekundärmigration Rumänien, Alleinstehender Mann

    Auch das in Art. 33 GFK verankerte Refoulement-Verbot gebietet nicht die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG (zur Reichweite des Abschiebungsverbots nach § 51 Abs. 1 AufenthG vgl. BVerfG, B.v. 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99, NVwZ Beil. 2001, 25), da Rumänien mit der - unwiderrufenen - Zuerkennung internationalen Schutzes in Form des Flüchtlingsstatus gerade zum Ausdruck gebracht hat, dass es von der Schutzbedürftigkeit des Klägers vor ihm in Afghanistan drohender Verfolgung ausgeht.
  • VG Magdeburg, 21.12.2020 - 8 A 168/20

    Afghanistan: Dublin: Asylverfahren in Schweden ohne systemische Mängel, keine

    Von dem Verbot erfasst ist auch die Abschiebung in einen anderen Mitgliedsstaat der EU, wenn dem Ausländer dort mit hinreichender Sicherheit die Weiterschiebung in einen Staat droht, in dem ihn eine menschenrechtswidrige Behandlung erwartet (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99 -, juris; EGMR, E. v. 07.03.2000 - No. 43844/98 T.l. vs. UK-, hudoc).
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